Für die Feuerwehren stehen einige Gesetzesänderungen mit 01.Jänner 2012 am Programm. Die wichtigsten kurz im Überblick:
1. Rettungsgasse
Am 01. Jänner beginnt die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen. Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, egal aus welchem Grund, müssen Fahrzeuge auf dem Überholstreifen nach Links, alle anderen so weit nach rechts wie möglich ausweichen. Rettungskräfte können somit um bis zu 4 Minuten schneller am Einsatzort eintreffen.
Wie reagieren?
Weitere Informationen zum Thema Rettungsgasse finden Sie unter
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2. Absetzbarkeit von Spenden an Feuerwehren
Ende Mai 2011 hat der Ministerrat beschlossen, dass ab 2012 auch Spenden an die Freiwilligen Feuerwehr von der Steuer abgesetzt werden können. Je nach Einkommenshöhe, kann der Spender von 34 bis zu 50 Prozent seiner Geldleistung vom Finanzamt zurückfordern.
Welche Spenden sind absetzbar?
- Spendenabsetzbarkeit für Freiwillige Feuerwehren, Landesverbände inkl.
Untergliederungen (Nicht: Betriebs- und Berufsfeuerwehren sowie
nahestehende Vereine) ab 1.1.2012.
- Jeder Spender kann 10% seines Netto-Einkommens des Vorjahres während
eines Kalenderjahres steuerbegünstigt spenden.
- Spender muss ausdrücklich genannt sein (auch bei Banküberweisungen).
- 7 Jahre Aufbewahrungsfrist für Spendenquittungsdurchschrift durch den
Empfänger.
- Dem Spender ist eine Spendenquittung auszustellen, welche dieser auf
Verlangen dem Finanzamt vorzulegen hat.
Was muss die Quittung aufweisen?
- Name (Vor- und Zuname oder firmenmäßige Bezeichnung) des Spenders
- Anschrift des Spenders
- Name des Spendenempfängers
- Höhe der Spende
- Datum des Spendeneingangs
Sachspenden von Betrieben sind möglich, die Bewertung der Sachspende erfolgt durch den Spender. Die Spenden dürfen nur zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehren (Feuer- und Gefahrenpolizei einschl. Katastrophenschutz) verwendet werden.